Newsartikel - 11 Mai, 2012
Das Landesgericht Bratislava hat eine Klage von Greenpeace gegen die slowakische Atombehörde NRA abgewiesen. Gegenstand der Klage war die Baugenehmigung für die Reaktorblöcke 3 und 4 im AKW Mochovce.
Die österreichische Regierung muss alle Möglichkeiten zur Verhinderung der Errichtung von Block 3 und 4 ausnützen.
Laut Aarhus-Komitee der Vereinten Nationen war die Genehmigung ohne ausreichende Einbindung der Öffentlichkeit zustande gekommen, und damit ungültig. Greenpeace verlangt jetzt, dass die österreichische Bundesregierung bei der EU-Kommission gegen die Verletzung des internationalen Umweltrechts durch die Slowakei protestiert. "Die Slowakei ignoriert das Umweltrecht, um unter Ausschluss der Öffentlichkeit zwei neue Atomreaktoren durchboxen zu können", so Greenpeace-Energiesprecher Jurrien Westerhof. "Österreich darf das nicht akzeptieren."
Bereits im Jänner 2011 urteilte das Aarhus-Komitee der Vereinten Nationen, dass die Einbindung der Öffentlichkeit bei der Entscheidung über zwei weitere Blöcke im AKW Mochovce nicht den internationalen Rechtsstandards entspricht. Das Aarhus-Komitee hat selbst nicht die Möglichkeit, in die Entscheidungen von Mitgliedsstaaten einzugreifen, und die Slowakei hat das Urteil ignoriert.
"Es ist noch nie vorgekommen, dass die Befunde und Schlussfolgerungen des Aarhus-Komitees auf derartige Weise ignoriert wurden" sagt Eva Kováčechová, Anwältin für VIA IURIS, die Greenpeace in diesem Fall vertreten hat. Sie befürchtet, dass die slowakische Entscheidung Schule machen und als Präzedenzfall für zukünftige Verletzungen von nationalen und internationalen Gesetzgebungen und der Bürgerrechte bei Umweltprozessen dienen könnte.
Greenpeace fordert
Greenpeace wartet nun auf das schriftliche Urteil des Gerichts, und wird dann weitere Schritte überlegen. Der Umgang der slowakischen Regierung mit den Verpflichtungen, die in der Aarhus-Konvention festgehalten sind, ist inakzeptabel. Greenpeace fordert von der österreichischen Bundesregierung:
- Überprüfung aller rechtlichen Möglichkeiten gegen die Errichtung von Block 3 und 4 in Mochovce.
- Österreich muss sofort Beschwerde bei der EU-Kommission einlegen, und notfalls ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Slowakei fordern.