Gerichtsverhandlung zu Hinkley Point C:

Kein Revival für Atomkraft in Europa!

Communiqués de presse - octobre 6, 2017
Luxemburg /, 5. Oktober 2017 – Der Europäische Gerichtshof(EUGH) verhandelt heute in Luxemburg über eine Klage der Staaten Österreich und Luxemburg gegen das umstrittene Beihilfepaket für das geplante AKW-Projekt Hinkley Point C. Greenpeace Frankreich klagt ebenfalls gegen die geplante Rekapitalisierung des Betreibers EDF.

 

In einem Parallelverfahren streitet die deutsche Greenpeace Energy Energiegenossenschaft als einziges europäisches Unternehmen ebenfalls gegen die von der EU-Kommission genehmigten Atomsubventionen. Nachdem der EUGH die Klage der Energiegenossenschaft aus formaljuristischen Gründen zunächst abgewiesen hatte, legte Greenpeace Energy Ende 2016 Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof ein. Von der Energiegenossenschaft beauftragte Studien des Berliner Analyse- Institutes Energy Brainpool sowie durch Gerichtsentscheidungen aus dem eigenen Klageverfahren werden die Argumentationslinien der Klägerstaaten Österreich und Luxemburg bestätigt – und entkräften die Sichtweise der EU-Kommission und Großbritanniens in zahlreichen Punkten:



So begründet die EU-Kommission ihre Genehmigung damit, dass es einen isolierten Markt für Atomenergie in Europa gäbe und dass auf diesem ein „Marktversagen“ bestehe, welches mit der gewährten Beihilfe behoben werden solle. Diese Sichtweise hat der EuGH im Verfahren von Greenpeace Energy klar zurückgewiesen. Stattdessen konstatierten die Richter dort, dass konventionelle wie erneuerbare Energieanbieter auf demselben europäischen Strommarkt tätig sind. Laut Greenpeace Energy  ist damit aber auch das Argument des Marktversagens hinfällig, wenn es den betreffenden Teilmarkt für Atomenergie gar nicht gibt. Die vorläufige Entscheidung im Klageverfahren von Greenpeace Energy könnte also nun der Argumentation von Österreich und Luxemburg helfen.

Die Klägerstaaten fordern ebenfalls, die Kommission hätte bei der Prüfung der Beihilfe den gesamten Strommarkt in der EU zugrunde legen müssen – und die Einflüsse eines hochsubventionierten AKW Hinkley Point C auf diesem Markt.



In seiner Klage führt Österreich an, die Folgen einer Wettbewerbsverzerrung zu Lasten alternativer Stromanbieter seien von der EU-Kommission nicht ausreichend analysiert worden. Auch dies wird durch ein 2015 beauftragtes energiewirtschaftliches Gutachten und umfangreiche eigene Berechnungen von Greenpeace Energy untermauert. Demnach summiert sich der eigene wirtschaftliche Nachteil allein bei Greenpeace Energy durch den Einfluss von Hinkley Point C auf bis zu sechsstellige Eurobeträge pro Jahr. 


Diese Belastung würde sich sogar noch vervielfachen, wenn das Subventionsschema von Hinkley Point C zum Vorbild für andere AKW-Projekte in Europa werden würde.

Das Großherzogtum Luxemburg als Streithelfer Österreichs kritisiert im Prozess zudem, die gewährten britischen Beihilfen könnte über die gesamte Laufzeit von 35 Jahren sehr viel höher ausfallen als dies bei der Prüfung durch die Kommission erkannt wurde. Tatsächlich dürften sich die Beihilfen auf bis zu 108 Milliarden Euro summieren, wie eine weitere Analyse im Auftrag von Greenpeace Energy zeigt. Die Aussage der Kommission, eine quantitative Bestimmung der Beihilfen sei nicht möglich gewesen, ist also zu hinterfragen.


“Großbritannien, das im Klageverfahren als Streithelfer auftritt, behauptet zudem, dass erneuerbare Energien „keine realistische Alternative zu den Grundlastanforderungen“ bieten würden, die Hinkley Point C erfüllen könne. Auch diese These ist längst durch viele Studien widerlegt: Ein intelligentes System aus Windkraftanlagen, Gaskraftwerken und auf der Power-to-Gas-Technologie basierenden flexiblen Speichern bietet eine gleichwertige Versorgungssicherheit – bei deutlich geringeren Kosten und ohne die Risiken von nuklearen Unfällen und in Hinkley Point C anfallendem Atommüll. Wir müssen auf jeden Fall das künstliche Revival einer toten und bankrotten Energiequelle und Industrie verhindern” meint Roger Spautz von Greenpeace Luxemburg.


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