Klageverfahren um Hinkley Point C

Ungarn, Tschechien und die Slowakei wollen vor Gericht für britische Atom-Subventionen streiten

Actualité - décembre 3, 2015
3. Dezember 2015 –Greenpeace sieht sich darin bestätigt, dass auch andere EU-Staaten Atomsubventionen nach dem Vorbild des umstrittenen AKW-Projektes Hinkley Point C nutzen wollen. Dies lässt sich aus der neuen Nachricht schließen, dass neben Großbritannien auch die Slowakei und Ungarn die EU-Kommission im Klageverfahren um milliardenschwere britische Atombeihilfen unterstützen wollen. Alle drei Staaten haben in den vergangenen Tagen Anträge gestellt, als Streithelfer in das Verfahren aufgenommen zu werden, wie das zuständige Gericht der Europäischen Union mitteilte.



Vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg klagt Greenpeace Energy zusammen mit weiteren Unternehmen gegen die von der EU-Kommission genehmigten Subventionen für geplante AKW Hinkley Point C in Südwestengland. In einem gesonderten Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof klagt die Republik Österreich gegen die Genehmigung der Atombeihilfen für Hinkley Point C. Das Großherzogtum Luxemburg hat inzwischen erklärt, Österreich als Streithelfer im Verfahren beizuspringen.

Der Einstieg der Slowakei, Tschechiens und Ungarns ins Verfahren belegt, wie sehr Hinkley Point C als Blaupause für weitere Atomprojekte in der EU verstanden wird. Würden die britischen Atom-Subventionen für rechtmäßig erklärt, könnten andere EU-Staaten ähnliche Finanzierungsmodelle anwenden – und so ihre AKW-Pläne überhaupt erst verwirklichen. Die britische Regierung verspricht den Betreibern von Hinkley Point C neben umfangreichen Kreditgarantien und weiteren Absicherungen vor allem eine feste Einspeisevergütung für den in Hinkley Point C produzierten Atomstrom. Diese Garantie-Vergütung liegt weit über dem Marktpreis und summiert sich über die Laufzeit von 35 Jahren auf mehr als 100 Milliarden Euro, die letztlich der Steuerzahler aufbringen muss.

Weil diese hohen Subventionen den Energiemarkt in Europa zu Lasten anderer Anbieter verzerren, hat Greenpeace Energy zusammen mit der oekostrom AG aus Österreich sowie acht deutschen Stadtwerken dagegen im vergangenen Juli vor dem Gericht der Europäischen Union geklagt. Die Richter vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg entscheiden in diesem Verfahren auch darüber, ob die ebenso gefährliche wie unwirtschaftliche Atomkraft in zahlreichen EU-Staaten hochsubventioniert wiederauferstehen darf.

 

Hintergrundinfo zum Klageverfahren: In den kommenden Monaten wird das Gericht zunächst über einen Antrag seitens der Europäischen Kommission auf Unzulässigkeit der Klage entscheiden. Die offizielle Frist, innerhalb derer sich betroffene Staaten und Unternehmen als Streithelfer in das Verfahren einbringen können, endet am 4. Dezember. Sollte ein Streithilfeantrag nach dem Ablauf dieser Frist, aber vor dem Beschluss zur Eröffnung der mündlichen Verhandlung eingereicht werden, hätte der Beitretende lediglich das Recht, auf Grundlage des ihm übermittelten Sitzungsberichts in der mündlichen Verhandlung Stellung zu nehmen