Beznau-2 soll eine unbefristete Betriebsbewilligung erhalten, obwohl es bereits heute zu den ältesten Atomkraftwerken der Welt gehört. Damit der AKW-Betrieb nicht zum totalen Blindflug verkommt, fordert Greenpeace für Beznau-2 klare technische und werkspezifische Abschaltkriterien, die für Betreiber und Behörde verbindlich sind.

Zürich. Seit es 1971 in Betrieb genommen worden war, erhielt das Atomkraftwerk Beznau-2 jeweils nur befristete Betriebsbewilligungen, weil die Kernnotkühlung und der Schutz gegen Flugzeugabsturz und andere Einwirkungen von aussen grosse Defizite in der Sicherheitsauslegung aufwiesen. Trotz beträchtlichen Nachrüstungen liegt Beznau-2 auch heute klar hinter den geltenden Anforderungen an die Sicherheitsauslegung zurück. Das zeigt sich etwa darin, dass die Gefahr eines Kernschmelz-Unfalls bei dieser Anlage zehn Mal grösser ist als beim neueren Atomkraftwerk Gösgen.

Im Hinblick auf die aktuelle Erneuerung der Betriebsbewilligung wurde Beznau-2 einer umfassenden Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Die HSK kam in ihrem Gutachten zum Schluss, dass nichts gegen die – erstmalige – Erteilung einer unbefristeten Betriebsbewilligung sprechen würde. Dies obwohl Beznau mit 33 Betriebsjahren inzwischen weltweit zu den ältesten seines Typs zählt.

Weil für den Betrieb derartiger Atomreaktoren über 35 Jahre hinaus keine Erfahrungsbasis vorhanden ist, mahnt Greenpeace zu grösster Vorsicht, denn die sicherheitswichtigen Anlageteile sind hohen Beanspruchungen durch Neutronenstrahlen, Druck und Temperatur ausgesetzt und die Wissenslücken über die Materialveränderungen sind gross. Diesem fortschreitenden Alterungsprozess müssen jetzt vorausschauend Grenzen gesetzt werden, und zwar mit technischen Grenzwerten, welche die Grenzlinie zwischen «noch sicher» und «nicht mehr sicher» klar definieren. Diese Grenzwerte sind in den kommenden Jahren von der Behörde und dem Betreiber als Abschaltkriterien zu beachten. Erreicht eine Komponente den Grenzwert, muss das Atomkraftwerk abgeschaltet und das altersschwache Teil ersetzt werden. Ist das geschwächte Teil unersetzbar oder lohnt sich die Ersetzung nicht mehr, muss das Werk definitiv stillgelegt werden.

Diese klaren Sicherheitsgrenzwerte müssen mit grosszügigen Sicherheitsmargen festgelegt werden – und zwar unabhängig davon, ob der Weiterbetrieb befristet ist oder nicht. Greenpeace fordert den Bundesrat auf, für Beznau-2 Sicherheitsgrenzwerte und Abschaltkriterien vorzuschreiben und auf diese Weise seine Verantwortung für den Schutz unseres Landes vor einer Atomreaktor-Katastrophe wahrzunehmen. Das verlangt das neue Kernenergiegesetz. Und es entspricht dem Volkswillen, wollten doch selbst die Gegner des politischen Atomausstiegs den Weiterbetrieb der bestehenden Atomkraftwerke nur so lange zulassen, wie diese noch sicher sind.

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