Eigentlich wollten die Nordostschweizerischen Kraftwerke NOK vor Gericht satte 605’000.- Franken von Greenpeace. Diese horrende Summe hatte die NOK wegen einer Greenpeace-Aktion gegen einen Atomtransport geltend gemacht. Grund: Man wollte Greenpeace in Sachen Wiederaufarbeitung ein für allemal das Maul stopfen. Das Verfahren endete jetzt vor Bundesgericht in einer Kanterniederlage für die AKW-Betreiber. Greenpeace muss keinen Rappen zahlen und erhält von der NOK eine Parteientschädigung von 61’690 Franken. Mit diesem Urteil ist ein jahrelanger Rechtsstreit für Greenpeace erfolgreich zu Ende gegangen.

Zürich/Lausanne. Am 9. März 1997 hatten Greenpeace-AktivistInnen auf den Geleisen vor dem AKW Beznau gegen die Transporte abgebrannter Brennelemente in die Wiederaufarbeitungsanlagen Sellafield (GB) und La Hague (F) protestiert. Nach 11 Tagen stürmten 120 vermummte Beamte der Kantonspolizei Aargau und Mitglieder des AKW-Werkschutzes die Geleise und nahmen die acht AktivistInnen fest. Ein Jahr später reichten die NOK beim Handelsgericht des Kantons Zürich eine Klage gegen Greenpeace ein und forderten Schadenersatz. Auf eine Widerklage seitens Greenpeace hin erweiterte die NOK das Begehren auf 605’041Franken und 92 Rappen. Das Handelsgericht wies die Klage am 3. Oktober 2000 vollumfänglich ab. Die NOK ging in Berufung – doch das Kassationsgericht des Kantons Zürich winkte ab, wie jetzt auch das Bundesgericht. Kostenfolge für die NOK: Über 60’000 Franken Prozessentschädigung an Greenpeace und Gerichtskosten in der Höhe von über 45’000 Franken. Grund für die horrende Schadenersatzforderung der NOK: Die Wiederaufarbeitung, die ein Verbrechen an Mensch und Umwelt darstellt, ist das Abstellgleis für Atommüll mangels Endlagern, von denen es weltweit noch keines gibt. Die Wiederaufarbeitungsfirmen BNFL und Cogéma sind die grossen, weltweiten Player im Atomgeschäft, sowohl was Reaktorbau, Stilllegung und Lagerung anbelangt. An ihnen führt kein Weg vorbei. Der am heissesten umstrittene Artikel in der schweizerischen Atomgesetz-Revision ist denn auch das angekündigte Verbot der Wiederaufarbeitung. Mit der Schadenersatzforderung wollten die NOK Greenpeace in dieser Sache ein für allemal einen Maulkorb anlegen. Die Argumentation, mit welcher die NOK ihre Forderung zu begründen versuchte, wirft zudem ein düsteres Licht auf das Sicherheitsverständnis der Atomindustrie. Dass die NOK wegen einer Handvoll gewaltfreier und friedlicher AktivistInnen ausserhalb des AKW-Geländes offenbar ihr Einsatzkonzept verbessern und gar die Notfallorganisation aufbieten mussten, um einen sicheren Betrieb gewährleisten zu können, ist bedenklich. Da stellt sich die Frage: Ist die NOK für einen wirklichen Ernstfall vorbereitet, wie sie es gemäss den Richtlinien der nationalen Sicherheitsbehörde während der ganzen Betriebsdauer eines Kraftwerks, und das rund um die Uhr, sein müsste? Nicht entschieden ist bis anhin der Rechtsstreit um die Zulässigkeit der Wiederaufarbeitung, die von führenden Rechtsgelehrten bestritten wird. Am 4. November 1997 reichte Greenpeace Strafanzeige ein. Mangels Argumenten üben sich die Behörden bis heute in Rechtsverweigerung und schieben das Verfahren hin und her. Greenpeace fordert die zurzeit zuständigen Untersuchungsbehörden im Kanton Aargau auf, endlich tätig zu werden und die Transporte zu unterbinden.

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