In den Niederlanden gab es sie bereits: Die erste erfolgreiche Klimaklage gegen die Regierung. Zehn Familien aus der EU wollen nachziehen und verklagen die EU. Am 24. Mai 2018 reichten zehn Familien eine Klage gegen die EU ein. Sie werfen der EU vor, die Klimaziele für 2030 reichen nicht aus, um internationales Recht einzuhalten. Die Klage wurde vom Europäischen Gerichtshof zugelassen.
Zehn Familien aus Portugal, Frankreich, Italien, Griechenland, Deutschland, Rumänien, Fiji und Kenia klagen die EU an , die Klimaziele für 2030, eine Reduzierung des CO2-Ausstoßen von 40% unter dem Niveau von 1990, seien nicht ausreichend und verletzten internationale Rechte. Wie zum Beispiel die EU-Charta der Grundrechte, der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, die UN-Klimarahmenvereinbarung und das Pariser Klimaabkommen.
Die angestrebte Reduzierung der Treibhausgasemissionen reiche nicht aus, um eine gefährliche Veränderung des Klimas abzuwenden und gefährde somit das Menschenrecht auf Leben und Gesundheit. Anstelle der Emissionsreduzierung von 40% sehen die Kläger eine Reduzierung von 50-60% bis 2030 als notwendig an.

Zeitlicher Ablauf
Im Oktober diesen Jahres wurde die erfolgreiche Klimaklage der NGO Urgenda gemeinsam mit 900 Bürgerinnen und Bürgern gegen die niederländische Regierung in zweiter Instanz bestätigt. Der Ausgang der Klimaklage der zehn Familien gegen die EU ist noch offen. Die Verteidigung des Europäischen Parlaments wird seit Oktober 2018 erwartet.
Article Source : Greenpeace Deutschland