Greenpeace veröffentlicht Studie zu sicherheitstechnischen Fragestellungen im Zusammenhang mit Laufzeitverlängerungen französischer Atomkraftwerke.

Luxemburg, 02 April 2019Greenpeace hat heute morgen anlässlich einer Pressekonferenz eine Studie ‘zur Erhöhung des Sicherheitsstatus der französischen Atomkraftwerke (AKW) mit 900 MW Reaktoren im Falle einer Laufzeitverlängerung’ [1] veröffentlicht.

Eine Konsultation zur Verbesserung der Sicherheit der 900 MW-Reaktoren des französischen Atomparkes wird derzeit im Rahmen ihrer vierten, periodischen Überprüfung durchgeführt. Die vierte, zehnjährige Untersuchung (VD4 – visite décennale 4) des Tricastin-Reaktors Nr. 1 wird Anfang Juni beginnen. Nach dieser VD4 werden die französischen Behörden die Bedingungen für die Verlängerung der Lebensdauer der ersten Reaktoren von mehr als 40 Jahren festlegen. Das angekündigte Ziel ist es, das Sicherheitsniveau der Reaktoren der dritten Generation (EPR) für ältere Reaktoren zu erreichen. In diesem Zusammenhang hat Greenpeace hat eine Studie beim deutschen Professor Manfred Mertins in Auftrag gegeben, um zu prüfen, ob ein solches Sicherheitsniveau erreicht werden kann.

Die Verlängerung der Laufzeit steht in einer Reihe von Ländern mit Nutzung der Atomenergie auf der Tagesordnung. Die Gründe für eine Laufzeitverlängerung sind oft von unterschiedlicher Natur, entscheidend ist aber welches Sicherheitsniveau erreicht werden soll.

Üblicherweise sind die zur Laufzeitverlängerung anstehenden Anlagen Ende der 1960-ger/Anfang der 1970-ger Jahre errichtet worden. Erkenntnisse aus den Atomkatastrophen in Three Mile Island in den USA, Tschernobyl in der ehemaligen Sowjetunion und Fukushima in Japan, die jeweils zu erheblichen Verschärfungen bestehender Sicherheitsanforderungen führten, bilden heute den Maßstab für Sicherheitsstandards für AKWs, die entweder aktuell errichtet oder aber über ihre ursprüngliche Laufzeit hinaus weiter betrieben werden sollen. Eine solche Laufzeitverlängerung ist seitens des französischen Betreibers EDF für die AKW mit 900 MW Reaktoren beabsichtigt.

“In Bezug zu den aktuell in Frankreich und international angewendeten Anforderungen an die Sicherheit von AKW, schlussfolgert die Studie, dass bei den französischen AKW mit 900 MW Reaktoren wesentliche Sicherheitsdefizite von gravierender Bedeutung bestehen und unter praktischen Gesichtspunkten diese durch Nachrüstung nicht behebbar sind”, erklärt Roger Spautz, Nuklear-Campaigner für Greenpeace Luxemburg. “Es bleibt abzuwarten welche Maßnahmen seitens des französischen Betreibers EDF zur Nachrüstung der AKW mit 900 MW Reaktoren zum Erreichen aktueller Sicherheitsanforderungen konkret in Angriff genommen werden und welche Anforderungen die französische Sicherheitsbehörde (ASN – Autorité de Sûreté Nucléaire) stellen wird.”

Die Sicherheit heutiger AKW baut auf einem vierstufig gestaffelten Sicherheitskonzept auf. Dessen Sicherheitsebenen müssen weitgehend unabhängig voneinander wirksam sein und bauen auf Vorkehrungen zu dessen Schutz gegen naturbedingte externe Einwirkungen, wie Erdbeben, Überflutungen oder zivilisationsbedingte Einwirkungen, wie Flugzeugabsturz auf. Die Sicherheit in Betrieb befindlicher AKW wird nach diesen aktuellen Standards gemessen. Gegebenenfalls vorhandene Abweichungen bedürfen der sicherheitstechnischen Bewertung und bei Notwendigkeit ihrer Beseitigung der Nachrüstung.

Für Greenpeace sind die Bedingungen für eine Laufzeitverlängerung nicht gegeben, da das geforderte Sicherheitsniveau nicht erreicht werden kann.

Greenpeace fordert die Nachbarländer Frankreichs, wie Luxemburg und Deutschland, auf, eine grenzüberschreitende Konsultation mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), wie dies laut Espoo-Konvention [2] vorgesehen ist, bei den französischen Behörden einzufordern und sich gegen eine Laufzeitverlängerung der französischen Reaktoren einzusetzen.

 

Anmerkung(en) :

[1] Manfred Mertins (2019) – Studie zur Erhöhung des Sicherheitsstatus der französischen Atomkraftwerke (AKW) mit 900 MW Reaktoren im Falle einer Laufzeitverlängerung. Komplette Studie.

[2] Die Espoo-Konvention ist ein Instrument zur Beteiligung betroffener Staaten und deren Öffentlichkeit an UVP-Verfahren in anderen Staaten für Vorhaben, die erhebliche grenzüberschreitenden Auswirkungen haben können. Sie ist seit 10. September 1997 in Kraft. Weitere Informationen.

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