Wir blicken auf ein turbulentes Jahr für das europäische Gesetz gegen Entwaldung zurück. Nachdem seine Anwendung Ende 2024 bereits um ein Jahr verschoben worden war, wurde sie nun erneut um ein weiteres Jahr vertagt – und zugleich erheblich abgeschwächt. Die Europäische Kommission begründete diesen neuen Aufschub im September mit einem IT-System, das angeblich noch nicht einsatzbereit sei. Für viele liegt der wahre Grund jedoch im wachsenden Druck von Lobbygruppen und Handelspartnern der EU. Und währenddessen schreitet die Entwaldung ungebremst weiter voran.

Nach jahrelangen Kampagnen von Greenpeace und anderen Umweltorganisationen sowie einer intensiven demokratischen Debatte wurde die europäische Entwaldungsverordnung im Juni 2023 verabschiedet. Dabei handelt es sich um die „Verordnung über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und daraus hergestellter Erzeugnisse auf dem Unionsmarkt sowie deren Ausfuhr aus der Union, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen“, kurz EUDR. Ziel der Verordnung ist es sicherzustellen, dass Konsumgüter wie Soja, Palmöl, Holz, Papier, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Rindfleisch, die weiterhin in großem Umfang auf den europäischen Markt importiert werden, künftig keinen Zusammenhang mehr mit Entwaldung, Waldschädigung oder Menschenrechtsverletzungen haben. Die europäische Entwaldungsverordnung ist eine Initiative der vorherigen Europäischen Kommission und ein zentraler Bestandteil des European Green Deal, dem übergeordneten Fahrplan der EU für Klima- und Biodiversitätspolitik.

2025: Eine Erneute Verschiebung und erhebliche Abschwächung

Die Verordnung sollte ursprünglich ab Ende Dezember 2024 in Kraft treten. Zu diesem Zeitpunkt unterstützten jedoch die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament einen Vorschlag der Europäischen Kommission, die Umsetzung auf Ende 2025 zu verschieben. Im Laufe des vergangenen Jahres hat sich der Widerstand gegen die europäische Entwaldungsverordnung weiter verstärkt. Im vergangenen Monat wurde schließlich beschlossen, die Anwendung der Verordnung um ein weiteres Jahr zu verschieben und zugleich eine Reihe von erheblichen Abschwächungen zu verabschieden.

Im Dezember 2025 stimmte das Europäische Parlament mit überwältigender Mehrheit für eine Verlängerung der Frist um ein Jahr und für eine Reihe von Lockerungen der europäischen Entwaldungsverordnung.

Vereinfachung der Beweislast

Künftig müssen nur noch Unternehmen, die Produkte direkt auf dem europäischen Markt in Verkehr bringen, nachweisen, dass diese „entwaldungsfrei“ sind. Händler und andere Marktakteure haben, trotz ihres erheblichen Einflusses auf die Lieferketten, nun deutlich geringere Verpflichtungen. Dies stellt eine klare Abschwächung der ursprünglichen Anforderungen an eine vollständige Rückverfolgbarkeit und eine geteilte Verantwortung entlang der gesamten Lieferkette dar. Für die zuständigen Behörden wird es dadurch erheblich schwieriger, nicht konforme Produkte zurückzuverfolgen.

Reduzierte Pflichten für KMU

Gleichzeitig sind kleine und mittlere Unternehmen aus sogenannten Niedrigrisikoländern (dazu zählen alle EU-Mitgliedstaaten sowie unter anderem das Vereinigte Königreich, die Ukraine und die USA) nun von den zentralen Sorgfaltspflichten ausgenommen. Diese Pflichten sollten ursprünglich sicherstellen, dass Unternehmen systematisch überprüfen, ob ihre Produkte mit Entwaldung in Verbindung stehen. Diese Ausnahmen untergraben die Wirksamkeit der Verordnung erheblich.

Ausnahmen für Bücher und andere Produkte

In den jüngsten Verhandlungen haben sich das Europäische Parlament und der Rat zudem darauf geeinigt, bestimmte Papierprodukte, etwa Bücher und Zeitungen, aus dem Anwendungsbereich der Entwaldungsverordnung herauszunehmen. Damit schafft die EU einen gefährlichen Präzedenzfall, der dazu führen könnte, dass künftig weitere Produkte von der Verordnung ausgenommen werden.

Überprüfung der EUDR bis zum 30. April 2026

Die im vergangenen Monat erzielte Einigung zwischen Parlament und Rat sieht außerdem vor, dass die Europäische Kommission die Auswirkungen und den administrativen Aufwand der Verordnung bis zum 30. April 2026 überprüfen muss, mit dem Ziel einer möglichen weiteren „Vereinfachung“. Diese Klausel könnte den Weg für zusätzliche Abschwächungen ebnen. Zudem stellt sich die Frage, wie die Auswirkungen einer Verordnung seriös bewertet werden sollen, bevor sie überhaupt in Kraft getreten ist. Sollten weitere Änderungen vorgeschlagen werden, würde dies zu noch größerer rechtlicher Unsicherheit führen und jene Unternehmen sowie Länder benachteiligen, die bereits erhebliche Anstrengungen unternommen haben, um die Verordnung fristgerecht umzusetzen.

Das europäische Umweltrecht unter Druck

Die jüngsten Angriffe auf die europäische Entwaldungsverordnung sind kein Einzelfall. Sie fügen sich ein in einen besorgniserregenden Trend, der darauf abzielt, neue europäische Umweltgesetzgebung zu verzögern, zu verwässern und bestehende Regelungen auszuhöhlen. Mit dem Amtsantritt der neuen Europäischen Kommission ist Deregulierung zu einem neuen Leitmotiv geworden. Zahlreiche bestehende Umweltvorschriften sowie laufende politische Initiativen geraten zunehmend unter Druck. Die vielbeschworene „administrative Vereinfachung“ dient dabei häufig als Deckmantel für eine schlichte Abschwächung europäischer Umweltstandards.

So wurde im Dezember 2025 die europäische Pestizidgesetzgebung gelockert, und das Verbot des Verkaufs neuer Benzin- und Dieselautos ab 2035 wurde verschoben. Auch die Richtlinie über die unternehmerische Sorgfaltspflicht in Bezug auf Nachhaltigkeit, die Unternehmen zu einer besseren Berücksichtigung von Umwelt- und Menschenrechtsstandards verpflichten sollte, steht vor einer bevorstehenden Überarbeitung. Unterstützt von rechtsextremen Kräften im Europäischen Parlament treibt insbesondere die konservative EVP (Europäische Volkspartei) zahlreiche Initiativen zur Schwächung des europäischen Umweltrechts voran. Auch die Angriffe auf die Entwaldungsverordnung sind maßgeblich auf das Lobbying der EVP zurückzuführen.

Das EU-Mercosur-Abkommen droht die Entwaldung in Lateinamerika weiter anzuheizen

Die Verzögerung und Abschwächung der europäischen Entwaldungsverordnung machen das geplante Handelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten in Lateinamerika noch problematischer. Ziel dieses Abkommens ist es, den Freihandel zwischen der EU und Ländern wie Brasilien zu stärken. Dies würde zwangsläufig zu einem Anstieg der Importe von Produkten führen, die häufig mit Entwaldung in Verbindung stehen, etwa Soja und Rindfleisch. Ohne eine starke und wirksame Entwaldungsverordnung fehlen jedoch effektive Kontrollmechanismen, um zu verhindern, dass Produkte aus Entwaldung auf den europäischen Markt gelangen. Das EU-Mercosur-Abkommen droht daher, die Zerstörung der Wälder weiter zu beschleunigen.

Die aktuelle Entwicklung der EUDR erhöht den Druck auf die Europaabgeordneten, dieses Handelsabkommen abzulehnen. Ein konkreter Termin für die Unterzeichnung durch die EU oder die Ratifizierung durch das Europäische Parlament steht bislang noch nicht fest.

Rodungsarbeiten für Sojabohnen im brasilianischen Cerrado. Das Handelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten würde den Handel mit Produkten, die Entwaldung verursachen, weiter erhöhen.

2026: Ein entscheidendes Jahr für Europas Einfluss auf die weltweite Entwaldung

Eine starke europäische Entwaldungsverordnung ist kein Luxus: Rund zehn Prozent der weltweiten Entwaldung sind direkt mit dem Konsum in Europa verbunden. Jeder weitere Monat der Verzögerung führt zu zusätzlicher Zerstörung von Wäldern. Gleichzeitig haben die Verbraucher:innen in der EU ihre Unterstützung für diese Gesetzgebung deutlich zum Ausdruck gebracht: sie wollen keine Entwaldung mehr in ihren Warenkörben. Es ist daher unerlässlich, dass die europäische Entwaldungsverordnung spätestens 2027 ohne weitere Verzögerungen in Kraft tritt. Die für April 2026 vorgesehene Überprüfung darf keinesfalls zu einer weiteren Aushöhlung ihrer Anforderungen führen.

Die europäische Entwaldungsverordnung steht unter massivem Druck, doch wir geben den Kampf nicht auf. Gemeinsam mit vielen anderen setzen wir uns weiterhin für eine starke und ambitionierte EUDR ein, die Entwaldung wirksam beendet und die Menschenrechte schützt. Die Wälder können nicht länger warten.


Quelle Originalartikel: Greenpeace Belgien