Luxemburg, der 15. Januar 2020 – Am Mittwoch dem 15. Januar, gab das Berufungsgericht in Metz sein Urteil im Rahmen des Prozesses gegen Greenpeace Frankreich, acht Aktivist*innen sowie einem Mitarbeiter der Organisation bekannt, nachdem das Atomkraftwerk Cattenom im Oktober 2017 unbefugt betreten wurde, um Mängel der nuklearen Sicherheit aufzuzeigen.

Die Richter verurteilten die Aktivist*innen zu je 180 Tagessätzen und Greenpeace Frankreich wurde als juristische Person zu hohen Bußgeldern verurteilt. Zum ersten Mal wird auch ein Mitarbeiter der Umweltorganisation, Yannick Rousselet, Vertreter in Fragen Atomkraft, als Komplize verurteilt.

Laut Roger Spautz, Atomkampaigner für Greenpeace Luxemburg und Frankreich bedeutet dieses Urteil: „unsere Beweggründe und Motive sowie die gegebene nukleare Gefahr wurden anerkannt. Durch den Ausschluss von Haftstrafen zeigen die Richter, dass sie für unsere Argumentation und die Welle der Unterstützung, die diesen Prozess begleitet hat, sensibel waren. Wir bedauern jedoch, dass unsere Aktivist*innenen, die im allgemeinen Interesse gehandelt haben, um auf das nukleare Risiko aufmerksam zu machen, nicht einfach freigesprochen wurden.”

Greenpeace verurteilt auch die Tatsache, dass einer seiner Mitarbeiter trotz leerem Strafregister persönlich wegen Mitschuld verurteilt wurde. “Dies ist ein schwerwiegender Angriff auf unsere Meinungsfreiheit. Wir prüfen die Möglichkeit, Kassationsbeschwerde einzulegen, fährt Roger Spautz fort.
Wir bestehen zudem darauf, dass diese Aktion des zivilen Ungehorsams notwendig war. Wir spielen weiterhin unsere Rolle als Whistleblower bis EDF und die französische Regierung die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um unsere Sicherheit zu gewährleisten.”

Während der Verhandlung am 30. Oktober sprach die Anwältin von Greenpeace Frankreich, Marie Dosé, von einem “Ausnahmezustand wegen industrieller Gefährdung“. Dieses Risiko habe die Aktion des zivilen Ungehorsams motiviert und notwendig gemacht. Demnach befürwortete sie den Freispruch der Angeklagten. 

Ihrer Ansicht nach ist dieses Urteil “ein bedeutender Schritt, denn es beweist, dass ein Ausnahmezustand ein geltendes Motiv sein kann, welches sich  Aktivist*innen zu Nutze machen müssen. Die Haftstrafen wurden zwar vom Gericht aufgehoben, aber die Richter der zweiten Instanz unterstellen der Organisation Greenpeace, sie habe die Straftat provoziert, Aktivist*innen und Umweltschützer*innen als Mittel zum Zweck genutzt und somit einer Gefahr ausgesetzt. Diese Aussage ist inakzeptabel und unreif. Nach Greenpeace und den Aktivist*innen geht die Gefahr  von EDF aus und nicht von der Umweltorganisation. Meine Kunden planen daher, so schnell wie möglich Einspruch einzulegen.

Am 30. Oktober versammelten sich fast 250 Personen vor dem Berufungsgericht in Metz, um die Angeklagten zu unterstützen. Alle Fotos und Videos finden Sie hier.