Sogenannte Einschüchterungsklagen, oft mit dem englischen Begriff SLAPP (Strategic Lawsuits Against Public Participation) bezeichnet, sind Klagen, bei denen es nicht wirklich um Gerechtigkeit geht. Stattdessen sollen sie zivilgesellschaftliche Organisationen, Journalist:innen und Menschenrechtsaktivist:innen unter Druck setzen, einschüchtern und finanziell zermürben. Auch Greenpeace ist davon direkt betroffen: Im vergangenen Februar hat ein US-Gericht unser Büro in den USA sowie Greenpeace International dazu verurteilt, dem Ölkonzern Energy Transfer 345 Millionen US-Dollar Schadensersatz zu zahlen.

Schutz für Zivilgesellschaft und Einzelpersonen in Luxemburg
Nachdem auf EU-Ebene bereits eine Anti-SLAPP-Richtlinie verabschiedet wurde, wird in Luxemburg aktuell über deren Umsetzung diskutiert. Ziel ist es, Organisationen und Einzelpersonen besser vor solchen Einschüchterungs- und Zensurversuchen zu schützen. Anfang des Jahres hat Justizministerin Elisabeth Margue dazu einen Gesetzentwurfeingebracht, der genau diesen Schutz vor Einschüchterungsklagen stärken soll. Wir haben damals den Europarat um eine Einschätzung gebeten, um sicherzugehen, dass der Entwurf auch wirklich solide und wirksam ist.
Die gute Nachricht? Die Abteilung für Zusammenarbeit im Bereich Meinungsfreiheit – ein unabhängiges Organ des Europarats – hält den Gesetzentwurf für eine solide Grundlage zur Umsetzung der EU-Richtlinie. Besonders positiv bewertet sie einige ambitionierte Entscheidungen Luxemburgs, etwa dass die Schutzmechanismen auch auf rein nationale Fälle ausgeweitet werden und Gerichte künftig die Möglichkeit haben, von sich aus tätig zu werden.
Der Europarat formuliert allerdings auch mehrere Empfehlungen, um den Gesetzentwurf weiter zu stärken. Er warnt insbesondere davor, private Strafverfahren vom Anwendungsbereich auszuschließen, das würde eine Hintertür öffnen, die Unternehmen und mächtige Persönlichkeiten nur allzu gern nutzen würden.
Dieses Rechtsgutachten zeigt, dass noch Luft nach oben ist. Luxemburg hat jetzt die Chance, sich ein wirklich wirksames Schutzgesetz zu geben, es wäre schade, auf halbem Weg stehen zu bleiben.
Wenn Stimmen verstummen, leidet die Demokratie
Eine Demokratie, die ihre Whistleblower:innen nicht schützt, ist eine Demokratie mit ernsthaften Defiziten. Genau deshalb müssen wir mit allen Mitteln diejenigen verteidigen, die Alarm schlagen, ebenso wie das Recht, zu protestieren und auch unbequeme Meinungen zu äußern.Im vergangenen Juli haben unsere Aktivist:innen auf die Gefahr von Einschüchterungsklagen aufmerksam gemacht, weltweit und auch hierzulande. Dafür haben sie symbolisch das luxemburgische Widerstandssymbol, die Statue der Großherzogin Charlotte, mit einem Knebel versehen.

Vor diesem Hintergrund werden wir heute und morgen die Entwicklungen in der Abgeordnetenkammer weiter aufmerksam verfolgen und uns für eine möglichst ambitionierte Umsetzung einsetzen – eine, die den demokratischen Herausforderungen gerecht wird, die mit dem Schutz der Zivilgesellschaft und der Pressefreiheit verbunden sind.


