Als Reaktion auf die zahlreichen Klagen des Ölkonzerns Energy Transfer hat Greenpeace International in den Niederlanden einen bislang beispiellosen Rechtsweg eingeschlagen: Die Organisation beruft sich auf das niederländische Recht sowie auf die neue EU-Richtlinie gegen Einschüchterungsklagen (SLAPPs). Der Ausgang dieses Verfahrens könnte weitreichende Folgen für die Meinungsfreiheit und das Recht auf Information haben. Warum dieser Fall so wichtig ist, erklären wir in vier Punkten – nachdem am 3. Juni vor einem Gericht in Amsterdam eine entscheidende Etappe erreicht wurde.
Was sind Einschüchterungsklagen?
Einschüchterungsklagen, auch als SLAPPs bekannt, werden von Unternehmen, Institutionen oder einflussreichen Personen genutzt, um Journalist:innen, Medien, Whistleblower:innen oder Organisationen der Zivilgesellschaft unter Druck zu setzen. Ziel dieser Klagen ist es, Kritik zu unterdrücken und unbequeme Stimmen zum Schweigen zu bringen.
Dieser Missbrauch des Rechtssystems gefährdet die öffentliche Debatte und stellt damit eine ernsthafte Bedrohung für die Demokratie dar. Auch Luxemburg bleibt von diesem besorgniserregenden Phänomen nicht verschont:
- Vier NGOs, darunter SOS Faim Luxembourg, sowie sieben ihrer Mitarbeitenden wurden nach einer Verleumdungsklage des Agrarkonzerns SOCFIN vor die luxemburgische Justiz geladen. SOCFIN steht in Verbindung mit dem französischen Milliardär Vincent Bolloré und dem Investor Hubert Fabri. Auslöser der Klage waren mehrere Pressemitteilungen der betroffenen Organisationen sowie eine Sensibilisierungsaktion während der Generalversammlung von SOCFIN in Luxemburg im Mai 2019. Nach sechs Jahren Verfahren wurde die Klage schließlich abgewiesen. Die betroffenen NGOs werfen SOCFIN nun vor, das Rechtssystem missbräuchlich eingesetzt zu haben, und gehen ihrerseits gegen den Konzern vor. Gleichzeitig machen sie auf die zunehmende Nutzung von Einschüchterungsklagen gegen die Zivilgesellschaft aufmerksam.
- Ein weiteres Beispiel betrifft das Online-Medium Reporter.lu und die Journalistin Véronique Poujol. Nachdem Reporter.lu einen Artikel veröffentlicht hatte, in dem über die Verurteilung des Geschäftsführers der Immobiliengesellschaft Qubic berichtet und deren Geschäftsmodell kritisch beleuchtet wurde, reichte das Unternehmen Klage gegen das Medium und die Journalistin ein. In erster Instanz hatte die luxemburgische Justiz den Antrag auf Entschädigung wegen missbräuchlicher Prozessführung noch abgewiesen. Die Berufungsinstanz kam jedoch am 20. April zu einem anderen Schluss: Das Gericht stellte fest, dass die Klage von Qubic darauf abzielte, die Journalistin und ihr Medium einzuschüchtern. Die Immobiliengesellschaft wurde daraufhin zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt.
Sich gegen mehrere missbräuchliche Klagen gleichzeitig zu verteidigen, kostet Zeit, Energie und viel Geld. Ressourcen, über die Medien, Whistleblower oder zivilgesellschaftliche Organisationen oft nicht verfügen. Den Klägern hingegen stehen häufig erhebliche finanzielle Mittel zur Verfügung, etwa wenn es sich um große Unternehmen oder mächtige Lobbygruppen handelt. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat die Europäische Union am 11. April 2024 eine Richtlinie gegen Einschüchterungsklagen verabschiedet. Sie sieht verschiedene rechtliche Instrumente vor, um Betroffene besser zu schützen und missbräuchliche Verfahren frühzeitig einzudämmen. Das ist ein wichtiger Fortschritt. Umso erfreulicher ist es, dass die luxemburgische Regierung derzeit an der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht arbeitet.
Warum verklagt Greenpeace International einen US-amerikanischen Ölkonzern in Europa?
Einschüchterungsklagen sind keineswegs nur ein luxemburgisches oder europäisches Problem. Auch andernorts werden sie eingesetzt, um kritische Stimmen unter Druck zu setzen. Im Februar 2026 wurden Greenpeace-Organisationen in den USA sowie Greenpeace International von einem Gericht im US-Bundesstaat North Dakota zur Zahlung von mehreren Hundert Millionen Dollar an den Pipelinebetreiber Energy Transfer verurteilt. Dem Verfahren gingen friedliche Proteste indigener Gemeinschaften gegen den Bau einer Ölpipeline voraus, die bereits zehn Jahre zurückliegen. Das juristische Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Als Reaktion auf die zahlreichen Klagen von Energy Transfer hat Greenpeace International in Amsterdam einen bislang beispiellosen Rechtsweg eingeschlagen. Die Organisation beruft sich dabei auf das niederländische Recht sowie auf die europäische Richtlinie gegen Einschüchterungsklagen. Dass das Verfahren in den Niederlanden geführt wird, hat einen einfachen Grund: Greenpeace International hat dort seinen Sitz. Deshalb finden sowohl das niederländische Recht als auch die entsprechenden europäischen Rechtsvorschriften Anwendung.
Warum ist dieses Verfahren so wichtig für Meinungsfreiheit und Informationsrecht?
Das von Greenpeace International angestrengte Verfahren ist in mehrfacher Hinsicht historisch. Zum ersten Mal überhaupt wird die europäische Richtlinie gegen Einschüchterungsklagen vor einem Gericht direkt zur Anwendung gebracht. Damit geht es um weit mehr als einen einzelnen Rechtsstreit. Das Verfahren ist ein Signal des Widerstands gegen den Versuch, kritische Stimmen durch juristischen Druck zum Schweigen zu bringen. Es richtet sich zugleich an Konzerne, Milliardäre und alle Akteure, die Medien, Organisationen oder Einzelpersonen durch Klagen einschüchtern wollen. Die Botschaft ist klar: Einschüchterung darf kein Mittel sein, um Debatten zu unterdrücken. Und kritische Stimmen werden nicht verstummen!
Am 16. April legte Energy Transfer seine Argumente vor und beantragte die Abweisung der Klage von Greenpeace International. Begründet wurde dies damit, dass das Gericht in Amsterdam nicht zuständig sei. Hilfsweise forderte das Unternehmen zudem eine Aussetzung des Verfahrens, bis der Rechtsstreit in North Dakota endgültig entschieden ist. Am 3. Juni traf das Amsterdamer Gericht eine Entscheidung. Es wies diesen Antrag von Energy Transfer vollständig zurück. Das Bezirksgericht in Amsterdam setzte dem Unternehmen anschließend eine Frist von sechs Wochen, um seine Verteidigung nach niederländischem Recht vorzubringen. Gleichzeitig wurde Energy Transfer zur Zahlung von 1.495 Euro an Greenpeace International verpflichtet, um die entstandenen Verfahrenskosten zu decken.
Diese Entscheidung ist von großer Bedeutung für den weiteren Verlauf des Verfahrens, das nun vor der niederländischen Justiz fortgesetzt werden kann. Sie ist zugleich ein wichtiges Signal für die Meinungsfreiheit und das Recht auf Information.
Sie könnte auch über diesen Fall hinaus Wirkung entfalten und andere Journalist:innen, Whistleblower:innen sowie Organisationen ermutigen, sich gegen Einschüchterungsklagen zu wehren. In den Niederlanden und in anderen EU-Mitgliedstaaten könnte sie damit zum Vorbild für ähnliche Verfahren werden.
Und wie wird in Luxemburg gegen Einschüchterungsklagen vorgegangen?
Die europäische Richtlinie von 2024 gegen Einschüchterungsklagen war ein wichtiger Fortschritt, den Luxemburg aufgegriffen hat, um diesem Phänomen entgegenzuwirken. Im Jahr 2026 legte Justizministerin Elisabeth Margue einen Gesetzesentwurf vor, der darauf abzielt, Personen und Organisationen besser vor solchen Verfahren zu schützen. Die Abteilung für Zusammenarbeit im Bereich der Meinungsfreiheit des Europarats, ein unabhängiges Gremium, das wir direkt um eine Stellungnahme gebeten haben, bewertet diesen Entwurf als solide Grundlage für die Umsetzung der EU-Richtlinie. Besonders positiv hervorgehoben werden die ambitionierten Elemente des luxemburgischen Ansatzes, darunter die Ausweitung der Schutzmechanismen auf rein nationale Streitfälle sowie die Möglichkeit für Gerichte, von sich aus tätig zu werden.
Gleichzeitig könnte der Gesetzesentwurf noch deutlich ambitionierter ausfallen. Insbesondere der Ausschluss privater Strafverfahren aus seinem Anwendungsbereich stellt eine wesentliche Schwachstelle dar, die die Meinungsfreiheit weiterhin gefährden könnte.
Die luxemburgische Regierung bewegt sich in die richtige Richtung. Jetzt kommt es darauf an, dass die politischen Verantwortlichen noch einen Schritt weitergehen und ein Gesetz schaffen, das tatsächlich geeignet ist, die Demokratie wirksam vor den zahlreichen Angriffen zu schützen.
Angesichts von Einschüchterungsklagen und der Allianz aus umweltschädlichen Industrien, Milliardären und ultrakonservativen Kräften werden wir nicht schweigen.
Für unseren Planeten und für unsere Rechte gilt: Wir leisten Widerstand.


