Luxemburg, 25. September 2020 

Nach einer Entscheidung des europäischen Gerichtshofs im Jahr 2019, hob das belgische Verfassungsgericht im August 2020 das Gesetz von 2015 über die Laufzeitverlängerung der Reaktoren 1 und 2 des Kernkraftwerks Doel auf. In seinem Urteil hat der belgische Gerichtshof die Regierung angewiesen, vor dem 31. Dezember 2022 eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, einschließlich einer Phase der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie einer grenzüberschreitende Konsultation.

“Die Laufzeitverlängerung eines Kernkraftwerks kann im Falle eines Unfalls sowohl den Anwohnern als auch den Nachbarländern schaden. Da die Sicherheitsmargen mit der Alterung eines Reaktors abnehmen, steigt das Risiko eines nuklearen Unfalls. Die Tatsache, dass ein solcher Vorfall nicht unwahrscheinlich ist, zeigt sich vor allem in den vielen Störungen und Defekten alter Kernkraftwerke, die regelmäßig stillgelegt werden müssen”, erklärte Roger Spautz, Greenpeace Atom-Kampagner.

Die belgische Ministerin für Energie, Umwelt und nachhaltige Entwicklung hat kürzlich ihre Nachbarländer darüber informiert, dass 2021 im ersten Quartal eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) mit grenzüberschreitender Anhörung gemäß der Espoo-Konvention organisiert wird. Nachbarländer, die an dieser Konsultation teilnehmen möchten, müssen ihr Interesse vor Ende September bekunden.

Greenpeace gratuliert der luxemburgischen Regierung, dass sie bei der belgischen Regierung einen Antrag auf Teilnahme an dieser Anhörung und einen Antrag auf eine UVP im Rahmen der Laufzeitverlängerung von Reaktor 1 im Kraftwerk Tihange gestellt hat.

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