Luxemburg, der 8. Mai 2026 – Die Europäische Kommission hat am Montag die Ergebnisse ihrer Überprüfung der europäischen Entwaldungsverordnung (EUDR) veröffentlicht und bestätigt, dass das Gesetz bis zum 30. Dezember 2026 vollständig in Kraft treten kann. Nach mehreren aufeinanderfolgenden Verschiebungen begrüßen Greenpeace Luxemburg, natur&ëmwelt und Fairtrade Lëtzebuerg diese Bestätigung, verurteilen jedoch entschieden den Vorschlag, Lederprodukte vom Geltungsbereich des Gesetzes auszunehmen. Der luxemburgischen Regierung und den Europaabgeordneten des Großherzogtums kommt nun eine wichtige Rolle zu, um die Integrität dieses Textes zu verteidigen. 

Die EUDR ist eines der wirksamsten Instrumente, über die die Europäische Union verfügt, um die weltweite Zerstörung der Wälder zu bekämpfen und die Rechte der von ihnen abhängigen Bevölkerungsgruppen zu schützen. Nach Jahren der Ungewissheit sendet die Bestätigung der EU-Kommission endlich ein klares Signal an Unternehmen und zuständige Behörden, von denen viele bereits erhebliche Anstrengungen unternommen haben, um die Vorschriften umzusetzen. 

Der Vorschlag, Lederprodukte vom Geltungsbereich der Verordnung auszunehmen, stellt jedoch eine besorgniserregende Lücke im Text dar. Leder ist untrennbar mit der Rinderlieferkette verbunden, einer der Hauptursachen für die weltweite Entwaldung. Zwischen 2001 und 2022 war die Ausweitung von Weideland für 42 % der weltweiten landwirtschaftlichen Entwaldung verantwortlich. Leder aus Gründen der Vereinfachung von diesem Gesetz auszunehmen bedeutet, Lobbyisten nachzugeben, zum Nachteil der Wälder und der Menschenrechte.

Diese Ausnahmeregelung würde zudem eine eklatante Inkohärenz im Kern der Verordnung selbst schaffen: Das Fleisch eines Rindes, das auf abgeholztem Land aufgezogen wurde, wäre vom Verkauf auf dem europäischen Markt ausgeschlossen, während die Haut desselben Tieres dort frei vermarktet werden dürfte. Abgesehen von dieser Absurdität ist diese Logik gefährlich, da sie darauf abzielt, den Text teilweise seiner Substanz zu berauben. Das EU-Parlament und die nationalen Regierungen, einschließlich Luxemburgs, haben nun die Macht und die Verantwortung, diese Ausnahmeregelung abzulehnen. 

Das Großherzogtum trägt zudem einen Teil der Verantwortung für den Druck, der zu den Ausnahmevorschlägen geführt hat. Im vergangenen Jahr hatte sich Landwirtschaftsministerin Martine Hansen an die Spitze der EU-Mitgliedstaaten gestellt, die eine stärkere Vereinfachung der Verordnung forderten, und damit die Glaubwürdigkeit dieses so wichtigen Gesetzes untergraben. Fairtrade Lëtzebuerg, natur&ëmwelt und Greenpeace Luxemburg fordern die luxemburgische Regierung nun auf, ihren Kurs zu ändern und die strikte und fristgerechte Umsetzung der EUDR vorbehaltlos zu unterstützen, indem sie insbesondere jegliche neuen sektoralen Ausnahmen ablehnt.