Luxemburg, den 17. Dezember 2019 – Greenpeace hat im Rechtsstreit um die klimaschädlichen Investitionen des Luxemburger Pensionsfonds FDC einen Teilerfolg erzielt. Das Verwaltungsgericht hat den Antrag von Greenpeace auf einstweilige Anordnung gegen den Minister für soziale Sicherheit Romain Schneider für zulässig erklärt (1). Der Richter erklärte in seinem Urteil, dass der Minister seine rechtliche Verpflichtung, Greenpeace auf das Schreiben von Anfang August zu antworten, nicht respektiert hat.

Desweiteren bestätigte  der Richter, dass die von Greenpeace angefragten Informationen über die Treibhausgasemissionen sowie die Klimafinanzrisiken, die mit den Investitionen des FDC verbunden sind, als Umweltinformationen im Sinne des Gesetzes über den Zugang zu Umweltinformationen (2) gelten. Dem Gericht zufolge gibt es jedoch keine rechtliche Basis, dass der Minister sich an die Vorgaben des Pariser Klimaschutzabkommens halten und die von Greenpeace angefragten klimarelevanten Informationen haben muss. Angesichts der fehlenden Rechtsgrundlagen fordert GP die Regierung auf, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit der Pensionsfonds seine Investitionspolitik so gestalten muss, dass Klima und Pensionen geschützt werden.

Das Gericht hat in seinem heutigen Urteil festgehalten, dass der Minister für soziale Sicherheit lediglich eine Aufsichtspflicht, jedoch keine Verpflichtung hat, die Investitionspolitik des Fonds de Compensation im Interesse der Allgemeinheit und der Umwelt aktiv zu gestalten”, erklärt Philippe Penning, Rechtsanwalt von Greenpeace Luxemburg. „Im Klartext bedeutet dies, dass der Verwaltungsrat des FDC mit den Geldern der Beitragszahler machen kann, was er will, ohne auf Klimaschutz- und Umweltbelange oder die Interessen der Rentenversicherten Rücksicht zu nehmen.“

Der Richter wies in seinem Urteil darauf hin, dass das Pariser Klimaschutzabkommen zwar vorsieht, dass “die Finanzmittelflüsse in Einklang gebracht werden [müssen] mit einem Weg hin zu einer hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung”. Das Abkommen sei jedoch kein rechtlich verbindliches Abkommen im Sinne des internationalen Rechts, da es aus  “völkerrechtlicher Sicht kein bindendes Abkommen dar[stellt], da es keinen Zwangsmechanismus oder keine Sanktion für Staaten vorsieht, die ihre Verpflichtungen nicht einhalten.”

Greenpeace erwartet, dass die Regierung nun umgehend dafür sorgt, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, damit der FDC seine Investitionen in klimaschädigende Unternehmen des Kohle-, Erdöl- und Erdgassektors beendet”, erklärt Martina Holbach, Kampaignerin für Klima und Finanzen bei Greenpeace Luxemburg. „Eine Regierung, die von jedem Einzelnen Engagement beim Klimaschutz erwartet, darf sich nicht aus ihrer eigenen Verantwortung stehlen. In Anbetracht der Klimakrise müssen die Investitionen des FDC in klimaschädigende Unternehmen umgehend gestoppt werden – zum Schutz des Klimas und zum Schutz der Pensionen der heutigen und zukünftigen Generationen.“ 

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(1) Greenpeace hatte in einem Schreiben an den für den FDC zuständigen Minister Romain Schneider unter anderem Informationen darüber angefragt, wie der Fonds seine Investitionen in Einklang mit den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens bringen will. Laut Pariser Klimaschutzabkommen müssen die Finanzmittelflüsse in Einklang gebracht werden mit einem Weg hin zu einer hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung. Für Greenpeace bedeutet dies, dass der Pensionsfonds seine Investitionen in Kohle-, Öl- und Gasunternehmen beenden muss. Außerdem hatte Greenpeace die Offenlegung der Klimafinanzrisiken, die mit den Investitionen des Fonds verbunden sind, verlangt. Experten des Finanzsektors, der Finanzaufsichtsbehörden und der Zentralbanken warnen vor finanziellen Verlusten in Unternehmen, deren Geschäftsmodell auf fossilen Energien aufgebaut ist, oder in Firmen, die von den Auswirkungen des Klimawandels bedroht sind.

(2) Die rechtliche Grundlage des Schreibens ist das Gesetz vom 25. November 2005 über den Zugang zu Umweltinformationen (Loi du 25 novembre 2005 concernant l’accès du public à l’information en matière d’environnement).


Coal Fired Power Plant in the Rhenish Lignite Mining Area. © Bernd Lauter / Greenpeace Machen Sie mit!